Ja, mit der Übergabe des Falles an eine Anwaltskanzlei entstehen zusätzliche Kosten. Der Grund dafür ist, dass die Angelegenheit nun eine neue Stufe erreicht hat, auf der weitere, rechtlich notwendige Schritte und Dienstleistungen erforderlich sind.
Diese neuen Kosten sind, genau wie die bisherigen Inkassokosten, Teil des Verzugsschadens, den Sie als Verursacher laut Gesetz erstatten müssen.
Woraus setzen sich die neuen Kosten zusammen?
Die zusätzlichen Kosten lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:
1. Anwaltsgebühren:
- Was ist das? Dies sind die Gebühren für die Arbeit der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts. Sobald die Kanzlei in Ihrem Fall tätig wird – zum Beispiel, indem die Kanzlei Sie anschreibt oder ein Gerichtsverfahren vorbereitet – entsteht der Rechtsanwaltskanzlei ein Anspruch auf eine Vergütung.
- Wie hoch sind sie? Die Höhe der Anwaltsgebühren ist nicht willkürlich. Sie ist, genau wie die Inkassokosten, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) klar und verbindlich geregelt.
2. Mögliche Gerichtskosten:
- Wann fallen sie an? Wenn die Anwaltskanzlei den nächsten Schritt geht und ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, fallen zusätzlich Gebühren für das Gericht selbst an.
- Wie hoch sind sie? Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt, in diesem Fall im Gerichtskostengesetz (GKG).
Zusammengefasst: Eine Folge der Eskalation
Die neuen Kosten entstehen also nicht willkürlich, sondern sind die direkte und gesetzlich geregelte Konsequenz der Tatsache, dass die Forderung nun auf dem gerichtlichen Weg durchgesetzt werden muss.
Jeder Schritt – von unserer ursprünglichen Mahnung über die Abgabe an den Anwalt bis hin zum Antrag bei Gericht – löst eine neue, gesetzlich definierte Gebühr aus. Um diese Eskalation und die damit verbundenen Kosten zu stoppen, ist es entscheidend, dass Sie sich mit dem zuständigen Anwalt in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden.