Ja, auch nachdem Ihr Fall an eine Anwaltskanzlei abgegeben wurde, ist eine Einigung grundsätzlich noch möglich. Sowohl der Gläubiger als auch wir und unsere Partnerkanzleien haben ein Interesse daran, ein langwieriges und für beide Seiten aufwendiges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Allerdings sind die Bedingungen für eine Einigung in diesem fortgeschrittenen Stadium des Verfahrens anders als zuvor.
Was ist jetzt anders?
- Ihr Ansprechpartner ist die Kanzlei: Ihr alleiniger Verhandlungspartner für jede Art von Einigung ist nun die beauftragte Anwaltskanzlei. Wir als Inkassounternehmen können keine verbindlichen Absprachen mehr mit Ihnen treffen.
- Alle Kosten müssen Teil der Lösung sein: Eine Einigung muss jetzt alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten umfassen. Das bedeutet, eine Ratenzahlung oder ein Vergleich müsste nicht nur die ursprüngliche Forderung und unsere Inkassokosten abdecken, sondern auch die bereits entstandenen Anwalts- und eventuellen Gerichtskosten.
Ihre Optionen
Die schnellste und einfachste Lösung, um das Verfahren sofort zu beenden und weitere Kosten zu vermeiden, ist die vollständige und sofortige Bezahlung der gesamten offenen Forderung.
Sollte Ihnen eine sofortige Komplettzahlung nicht möglich sein, ist eine Ratenzahlungsvereinbarung oft die beste Alternative, um eine gerichtliche Auseinandersetzung noch abzuwenden.
Ein Vergleich (also eine Reduzierung der Gesamtsumme) ist in diesem fortgeschrittenen Stadium hingegen nur noch in sehr gut begründeten Ausnahmefällen denkbar.
Der nächste Schritt
Wenn Sie eine Eskalation zu einem streitigen Gerichtsverfahren oder einer Zwangsvollstreckung verhindern möchten, sollten Sie so schnell wie möglich aktiv werden.
Kontaktieren Sie die zuständige Anwaltskanzlei direkt und fragen nach den Möglichkeiten für eine Zahlungsvereinbarung. Je früher Sie sich melden, desto größer ist die Chance, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden und das Verfahren doch noch außergerichtlich abzuschließen.