Verzugszinsen sind eine gesetzlich festgelegte Entschädigung für den Gläubiger, weil er länger als vereinbart auf sein Geld warten musste. Man kann es sich auch als eine Art "Miete" für das geschuldete Geld vorstellen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 288 BGB).
Die Berechnung ist transparent und setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Der Basiszinssatz: Dies ist ein variabler Zinssatz, der von der Deutschen Bundesbank zweimal im Jahr (zum 1. Januar und 1. Juli) neu festgelegt wird. Er kann also steigen oder fallen und dient als Grundlage für viele Zinsberechnungen in Deutschland.
- Ein fester Aufschlag: Auf diesen Basiszinssatz wird ein fester Prozentsatz addiert. Hier unterscheidet das Gesetz, ob es sich um ein Geschäft mit einer Privatperson oder einem Unternehmen handelt:
- Bei Geschäften mit Privatpersonen (Verbrauchern) beträgt der Aufschlag 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
- Bei Geschäften zwischen Unternehmen beträgt der Aufschlag 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Wichtig zu wissen:
Diese Zinsen werden ab dem Tag, an dem die Zahlung ursprünglich fällig war, für jeden einzelnen Tag des Verzugs berechnet. Sie laufen so lange weiter, bis die Forderung vollständig beglichen ist.
Das bedeutet: Je länger die Zahlung dauert, desto höher wird die Summe der Verzugszinsen. Eine schnelle Klärung der Angelegenheit ist daher immer der günstigste Weg.