Ja, das ist möglich. Neben der ursprünglichen Hauptforderung, den Verzugszinsen und den allgemeinen Inkassogebühren können auch ganz spezifische Kosten dazukommen. Wichtig zu verstehen ist: Dabei handelt es sich nicht um pauschale Strafgebühren von uns, sondern um tatsächlich entstandene Kosten, die durch eine bestimmte Situation verursacht wurden und die wir an Sie weitergeben müssen.
Hier sind die häufigsten Beispiele erklärt:
Mahngebühren des ursprünglichen Gläubigers
- Wann fällt das an? Wenn das ursprüngliche Unternehmen Ihnen bereits eine oder mehrere Mahnungen schicken musste, bevor der Fall an uns übergeben wurde.
- Warum müssen Sie das bezahlen? Diese Gebühren decken die Kosten des Unternehmens für den eigenen Verwaltungsaufwand (z.B. für Porto und Bearbeitung) der Mahnung. Sie sind Teil des ursprünglichen Verzugsschadens.
- Wie können Sie das vermeiden? Indem Sie Ihre Rechnungen immer fristgerecht bezahlen.
Kosten für eine Adressermittlung
- Wann fällt das an? Wenn Sie umgezogen sind, aber dem ursprünglichen Unternehmen (dem Gläubiger) Ihre neue Adresse nicht mitgeteilt haben. Rechnungen und Mahnungen konnten Sie deshalb nicht erreichen. Um Sie ausfindig zu machen, muss der Gläubiger oder wir eine offizielle Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen, um Ihre aktuelle Anschrift zu ermitteln.
- Warum müssen Sie das bezahlen? Diese Anfrage beim Einwohnermeldeamt ist kostenpflichtig. Diese Gebühren sind ein direkter Schaden, der nur entstanden ist, weil Ihre Adresse nicht aktuell war. Daher müssen Sie als Verursacher diese Kosten erstatten.
- Wie können Sie das vermeiden? Indem Sie bei einem Umzug immer allen Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind oder offene Rechnungen haben, proaktiv Ihre neue Adresse mitteilen.
Kosten für eine Rücklastschrift
- Wann fällt das an? Wenn Sie einem Unternehmen erlaubt haben, Geld per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat), diese Abbuchung aber fehlschlägt.
- Warum müssen Sie das bezahlen? Wenn eine Lastschrift platzt – zum Beispiel, weil Ihr Konto nicht gedeckt war oder Sie die Lastschrift ohne vorherige Ankündigung bei Ihrer Bank zurückgerufen haben – gibt Ihre Bank das Geld nicht frei. Für diesen Vorgang berechnet die Bank dem Unternehmen (dem Gläubiger) eine Bearbeitungsgebühr. Diese externen Bankgebühren sind ein direkter Schaden, der durch die fehlgeschlagene Abbuchung entstanden ist. Wir geben diese Kosten als reinen "durchlaufenden Posten" an Sie weiter.
- Wie können Sie das vermeiden? Indem Sie sicherstellen, dass Ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung gedeckt ist. Wenn Sie eine Abbuchung stoppen möchten, kündigen Sie den Vertrag oder die Einzugsermächtigung immer zuerst direkt beim Unternehmen, bevor das Geld abgebucht wird.
Was sollten Sie jetzt konkret tun?
Haben Sie Fragen zu einem bestimmten Kostenpunkt auf Ihrer Forderungsaufstellung? Melden Sie sich einfach bei uns. Wir schlüsseln Ihnen jeden Posten transparent auf und erklären Ihnen genau, wie er zustande gekommen ist.