Müssen Sie die Inkassokosten trotzdem bezahlen?
Das ist eine sehr häufige und verständliche Frage. Die Situation kann verwirrend sein, lässt sich aber anhand des genauen Zeitpunkts Ihrer Zahlung einfach erklären.
In den meisten Fällen lautet die Antwort: Ja, die Inkassokosten müssen trotzdem bezahlt werden.
Der entscheidende Grund: Der Zeitpunkt des "Verzugsschadens"
Der rechtliche Hintergrund ist der sogenannte Verzugsschaden. Sobald Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, ist der Gläubiger (das ursprüngliche Unternehmen) berechtigt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die offene Rechnung einzufordern.
In dem Moment, in dem der Gläubiger uns als Inkassounternehmen beauftragt, ist der Schaden – also die Kosten für unsere Beauftragung – bereits rechtswirksam entstanden. Diese Kosten sind nach dem Gesetz (§§ 280, 286 BGB) von Ihnen als Verursacher des Verzugs zu erstatten.
Um das zu verdeutlichen, gibt es zwei typische Szenarien:
Szenario A: Zahlung, BEVOR wir beauftragt wurden
- Was ist passiert? Ihre Zahlung an den Gläubiger und dessen Beauftragung an uns haben sich zeitlich überschnitten. Sie haben also bezahlt, bevor wir überhaupt eingeschaltet wurden.
- Was ist die Folge? In diesem Fall sind die Inkassokosten nicht von Ihnen zu tragen. Die Hauptforderung war bereits beglichen, als der Auftrag an uns ausgelöst wurde.
- Was müssen Sie tun? Senden Sie uns bitte umgehend einen Nachweis Ihrer Zahlung (z.B. einen Kontoauszug), aus dem das genaue Zahlungsdatum hervorgeht. Wir prüfen den Sachverhalt dann mit dem Gläubiger und stellen das Verfahren selbstverständlich kostenfrei ein.
Szenario B: Zahlung, NACHDEM wir beauftragt wurden
- Was ist passiert? Der Gläubiger hat uns beauftragt, weil die Forderung offen war. Erst danach haben Sie die Zahlung direkt an den Gläubiger geleistet.
- Was ist die Folge? Zum Zeitpunkt Ihrer Zahlung war der Verzugsschaden in Form unserer Gebühren bereits entstanden. Die Hauptforderung ist durch Ihre Zahlung zwar beglichen, die bis dahin angefallenen Inkassokosten bleiben jedoch als separate Forderung offen und sind weiterhin zu bezahlen.
- Was müssen Sie tun? Informieren Sie uns auch hier über Ihre Zahlung, damit wir diese korrekt verbuchen können. Wir teilen Ihnen dann die Höhe der noch offenen Inkassokosten mit.
Was sollten Sie jetzt konkret tun?
Egal, welches Szenario zutrifft:
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Ignorieren Sie unsere Schreiben nicht. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail sorgt für Klarheit.
- Senden Sie uns Ihren Zahlungsbeleg: Schicken Sie uns einen Nachweis, auf dem der Empfänger, der Betrag und vor allem das Datum der Überweisung klar ersichtlich sind.
So können wir den genauen Zeitablauf prüfen und für eine schnelle und korrekte Klärung sorgen.