Wie wird Ihre Zahlung verrechnet?
Das ist eine sehr gute und wichtige Frage, die oft für Unklarheiten sorgt. Es ist verständlich, dass Sie vielleicht davon ausgehen, Ihre Zahlung würde direkt die ursprüngliche Schuld verringern. Die gesetzliche Regelung sieht jedoch eine klare und feste Reihenfolge vor, an die wir uns halten müssen.
Eine Teilzahlung wird immer zuerst auf die entstandenen Kosten und Zinsen angerechnet, bevor die Hauptforderung sinkt.
Die gesetzliche Grundlage: § 367 BGB
Der Grund dafür ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 367 genau festgelegt. Dieses Gesetz schützt die Interessen des Gläubigers, der durch den Zahlungsverzug bereits einen Schaden erlitten hat. Die Regelung stellt sicher, dass zuerst der entstandene Schaden (die Kosten) und die Entschädigung für das lange Warten (die Zinsen) beglichen werden.
Die genaue Reihenfolge der Anrechnung
Jede Zahlung, die Sie leisten, wird nach diesem Schema verbucht:
- Zuerst auf die Kosten: Ihre Zahlung deckt als Erstes alle bis dahin angefallenen Gebühren. Dazu gehören zum Beispiel die Inkassokosten, frühere Mahngebühren des ursprünglichen Gläubigers, Adressermittlungskosten oder auch Gerichtskosten.
- Danach auf die Zinsen: Der Betrag, der nach Abzug der Kosten von Ihrer Zahlung noch übrig ist, wird verwendet, um die bis zum Zahlungstag aufgelaufenen Verzugszinsen zu begleichen.
- Zuletzt auf die Hauptforderung: Nur der Restbetrag, der nach Abzug aller Kosten und Zinsen noch verbleibt, verringert die ursprüngliche Hauptforderung – also den Betrag für die eigentliche Ware oder Dienstleistung.
Ein einfaches Beispiel:
- Hauptforderung: 100,00 €
- Bisherige Kosten: 40,00 €
- Bisherige Zinsen: 5,00 €
- Gesamtschuld: 145,00 €
Sie leisten nun eine Teilzahlung von 50,00 €. Diese wird so verrechnet:
- Zuerst werden die 40,00 € Kosten getilgt. (Restbetrag Ihrer Zahlung: 10,00 €)
- Danach werden die 5,00 € Zinsen getilgt. (Restbetrag Ihrer Zahlung: 5,00 €)
- Die übrigen 5,00 € reduzieren die Hauptforderung.
Ergebnis: Ihre neue offene Hauptforderung beträgt nicht 50,00 €, sondern noch 95,00 €.
Was bedeutet das für Sie?
Das bedeutet, dass besonders am Anfang einer Ratenzahlung ein großer Teil Ihrer Zahlungen die Nebenkosten und Zinsen abdeckt. Die Hauptforderung sinkt daher zu Beginn langsamer. Das ist ein normaler und gesetzlich korrekter Vorgang.
Haben Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Forderungsstand oder möchten Sie wissen, wie Ihre letzte Zahlung genau verrechnet wurde? Melden Sie sich einfach bei uns. Wir erklären es Ihnen gerne und weisen es in unseren Forderungsaufstellungen immer transparent aus.