In besonderen Ausnahmesituationen kann eine Einigung auf einen reduzierten Betrag – ein sogenannter Vergleich – eine Möglichkeit sein. Es ist aber wichtig zu verstehen, dass dies keine Standardlösung ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen infrage kommt.
Was ist ein Vergleich genau?
Ein Vergleich ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem ursprünglichen Unternehmen (dem Gläubiger). Die Abmachung lautet vereinfacht gesagt:
- Sie zahlen eine festgelegte Teilsumme des Gesamtbetrags.
- Diese Zahlung erfolgt sofort und auf einmal (als Einmalzahlung).
- Im Gegenzug verzichtet der Gläubiger endgültig auf den Rest der Forderung.
Der Fall ist damit für beide Seiten dauerhaft abgeschlossen.
Warum sollte ein Gläubiger einem Vergleich zustimmen?
Die Entscheidung über einen Vergleich liegt immer allein beim Gläubiger, denn er hat einen rechtlichen Anspruch auf die volle Summe. Ein Vergleich ist daher keine Selbstverständlichkeit, sondern ein geschäftliches Entgegenkommen.
Ein Gläubiger wird einem Vergleich in der Regel nur dann zustimmen, wenn die finanzielle Situation eines Schuldners so schwerwiegend ist, dass eine vollständige Bezahlung der Forderung – selbst über einen langen Zeitraum – nicht mehr realistisch erscheint.
Der Vergleich dient dann dazu, einen Fall auf einer gesicherten, wenn auch reduzierten, Basis abzuschließen und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vergleich möglich?
Ein Vergleich kommt nur bei nachweisbaren und schwerwiegenden finanziellen Härtefällen in Betracht. Er ist keine Option, "um Geld zu sparen", sondern eine Lösung für eine finanzielle Notlage.
Typische Gründe können sein:
- Drohende oder bereits laufende Privatinsolvenz
- Langanhaltende Arbeitslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Anstellung
- Andauernde Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit
Sie müssen darauf vorbereitet sein, Ihre Situation nachvollziehbar zu belegen.
Wie läuft die Vereinbarung eines Vergleichs ab?
- Sie müssen uns ansprechen: Ein Vergleich wird i.d.R. nicht von uns angeboten, die Initiative muss von Ihnen kommen. Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns.
- Sie schildern die Situation: Erklären Sie uns, warum Sie die volle Summe nicht zahlen können und einen Vergleich anstreben.
- Sie machen ein realistisches Angebot: Ihr Angebot muss für den Gläubiger wirtschaftlich sinnvoll sein.
- Wir holen die Zustimmung ein: Wir können einen Vergleich nicht selbst entscheiden. Wir leiten Ihren Vorschlag an den ursprünglichen Gläubiger weiter. Die endgültige Entscheidung liegt immer beim Gläubiger.
Die wichtigste Bedingung: Die Einmalzahlung
Ein Vergleich ist keine neue Ratenzahlung. Die vereinbarte Vergleichssumme muss immer als Einmalzahlung bis zu einem festen Datum bei uns eingehen. Nur dann ist der Vergleich gültig.
Der nächste Schritt
Wenn Sie sich in einer der oben genannten finanziellen Ausnahmesituationen befinden und denken, dass ein Vergleich die einzige Lösung ist, sprechen Sie uns an. Wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen und dem Gläubiger, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht.