Für einen unvorhergesehenen finanziellen Engpass kann eine vorübergehende Zahlungspause – eine sogenannte Stundung – eine mögliche Lösung sein. Das Wichtigste ist, dass Sie offen mit uns sprechen, anstatt das Problem zu ignorieren.
Eine Stundung verschafft Ihnen Zeit, Ihre finanzielle Situation zu ordnen, und verhindert gleichzeitig, dass weitere Kosten durch eine gerichtliche Eskalation entstehen.
Wie vereinbaren Sie eine Stundung?
Eine Stundung ist eine individuelle Lösung, die wir nicht automatisiert über unser Service-Portal anbieten können. Sie erfordert immer eine persönliche Absprache.
Bitte melden Sie sich dafür direkt telefonisch oder per E-Mail bei uns, um die Möglichkeiten einer Stundung zu besprechen.
Was Sie bei einer Stundung wissen sollten:
- Zinsen laufen weiter: Wichtig zu wissen ist, dass die gesetzlichen Verzugszinsen in der Regel auch während der Zahlungspause weiterlaufen. Die Gesamtforderung erhöht sich also geringfügig weiter.
- Fälligkeit nach der Pause: Eine Stundung ist keine Ratenzahlung. Nach Ablauf der vereinbarten Pause wird die gesamte offene Forderung wieder zur Zahlung fällig.
- Einigungsgebühr: Bitte beachten Sie, dass für den Abschluss einer Stundungsvereinbarung – genau wie bei einer Ratenzahlung – eine gesetzlich geregelte Gebühr anfällt. Alle Details dazu erklären wir Ihnen transparent in unserem separaten Artikel: "Was ist eine Einigungsgebühr und wann fällt sie an?"
Der nächste Schritt
Wenn Sie sich in einem finanziellen Engpass befinden, ist offene Kommunikation der entscheidende Schritt. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Nur wenn wir von Ihrer Situation wissen, können wir gemeinsam eine faire Lösung finden, bevor weitere Kosten entstehen.