Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein standardisiertes, staatliches Verfahren, um eine offene Geldforderung rechtskräftig feststellen zu lassen.
Es ist der gesetzlich vorgesehene Weg, wenn im außergerichtlichen Inkassoverfahren keine Klärung erfolgen konnte und eine Forderung weiterhin unbezahlt ist.
Der Zweck des Verfahrens
Der Hauptzweck dieses Verfahrens ist es, eine klare und unbestrittene Forderung effizient und ohne einen langwierigen, teuren Gerichtsprozess durchzusetzen. Es dient dazu, einen offiziellen, staatlichen "Titel" zu erhalten, der die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigt.
Der Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren läuft rein schriftlich über standardisierte Formulare ab, die zwischen dem Antragsteller (dem Gläubiger, vertreten durch uns oder eine unserer Partnerkanzleien) und dem zuständigen staatlichen Mahngericht ausgetauscht werden. Eine mündliche Verhandlung vor einem Richter findet in diesem Stadium nicht statt.
Das Ziel des Verfahrens: Der vollstreckbare Titel
Wenn das Verfahren ohne Widerspruch des Schuldners abgeschlossen wird, kann der Gläubiger am Ende einen sogenannten Vollstreckungsbescheid erwirken.
Dieses Dokument ist ein rechtskräftiger Titel. Das bedeutet, es hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Gerichtsurteil und berechtigt den Gläubiger für 30 Jahre, die Schuld durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (wie z.B. eine Konto- oder Gehaltspfändung) einzutreiben.