Wenn Sie auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen reagieren – also weder die Forderung vollständig bezahlen noch Widerspruch einlegen – wertet das Gesetz dies als eine Form der Zustimmung.
Auch wenn Sie passiv bleiben, ist dies eine Entscheidung mit direkten und ernsten Konsequenzen.
Der automatische nächste Schritt: Der Vollstreckungsbescheid
Nachdem die 14-Tage-Frist abgelaufen ist, kann der Antragsteller (also wir oder die beauftragte Anwaltskanzlei) den nächsten und letzten Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren beantragen: den Erlass eines Vollstreckungsbescheids.
Was bedeutet das für Sie?
- Keine weitere Prüfung: Das Gericht prüft auch hier nicht noch einmal den Inhalt der Forderung. Da Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, geht das Gericht davon aus, dass die Forderung in der genannten Höhe berechtigt ist.
- Sie verlieren Ihre Widerspruchsmöglichkeit: Mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheids ist die Chance, einfach Widerspruch einzulegen, vorbei. Sie können sich danach nur noch mit dem sehr viel komplizierteren und teureren "Einspruch" wehren, der wie eine Klage behandelt wird.
- Die Tür zur Zwangsvollstreckung ist offen: Der Vollstreckungsbescheid ist ein rechtskräftiger Titel. Das bedeutet, er hat die gleiche Wirkung wie ein Gerichtsurteil. Er ist die finale, offizielle Erlaubnis des Staates, die Forderung zwangsweise bei Ihnen einzutreiben.
Der wichtigste Punkt
Das Ignorieren des Mahnbescheids ist die schlechteste Option, da sie Ihnen alle einfachen Einspruchs- und Handlungsmöglichkeiten nimmt und den Weg für die Zwangsvollstreckung direkt frei macht. Die wichtigste Regel lautet daher: Reagieren Sie immer innerhalb der gesetzten Frist.