Der Vollstreckungsbescheid ist das finale Dokument des gerichtlichen Mahnverfahrens. Er wird vom Gericht erlassen, wenn Sie auf den vorherigen Mahnbescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert haben.
Man kann ihn als das offizielle Ergebnis des Verfahrens ansehen, das weitreichende Konsequenzen für Sie hat.
Die rechtliche Wirkung: Wie ein Gerichtsurteil
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein rechtskräftiger Titel. Das bedeutet, er hat dieselbe rechtliche Wirkung und denselben Stellenwert wie ein Urteil, das in einer Gerichtsverhandlung gesprochen wurde.
Die Rechtmäßigkeit der Forderung ist damit staatlich festgestellt und nicht mehr einfach zu bestreiten.
Die Gültigkeit: 30 Jahre lang
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die lange Gültigkeitsdauer. Ein rechtskräftiger Titel wie der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre lang gültig. Der Gläubiger hat also drei Jahrzehnte lang das Recht, die festgestellte Schuld bei Ihnen einzufordern.
Die direkte Folge: Grundlage für die Zwangsvollstreckung
Der Vollstreckungsbescheid ist die zwingende rechtliche Voraussetzung, um die Forderung zwangsweise durchzusetzen. Er ist quasi die "Eintrittskarte" für alle weiteren Maßnahmen.
Mit diesem Titel in der Hand kann der Gläubiger (vertreten durch uns oder eine Anwaltskanzlei) sofort und ohne Ihre weitere Zustimmung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, wie zum Beispiel eine Konto- oder Gehaltspfändung.
Mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheids ist die Phase der Diskussion und des außergerichtlichen Mahnens endgültig beendet und die Phase der zwangsweisen Durchsetzung beginnt.