Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist immer der letzte Schritt, niemals der erste. Dieser Weg wird nur dann beschritten, wenn alle vorherigen, außergerichtlichen Bemühungen, die Angelegenheit zu klären, erfolglos geblieben sind.
Der Grund: Fehlende Reaktion oder Klärung
Ein gerichtliches Mahnverfahren wird konkret dann beantragt, wenn:
- auf unsere schriftlichen Mahnungen und Zahlungsaufforderungen keine Reaktion Ihrerseits erfolgte.
- keine einvernehmliche Lösung, wie zum Beispiel eine Ratenzahlungsvereinbarung, getroffen werden konnte.
- ein Widerspruch gegen die Forderung Ihrerseits nicht ausreichend begründet wurde oder vom Gläubiger widerlegt werden konnte.
Das Ziel: Die Grundlage für die Zwangsvollstreckung schaffen
Der ursprüngliche Gläubiger hat einen rechtlichen Anspruch auf die Bezahlung seiner erbrachten Leistung oder gelieferten Ware.
Da die Forderung im außergerichtlichen Weg nicht ausgeglichen wurde, dient das gerichtliche Mahnverfahren dazu, diesen Anspruch offiziell und rechtskräftig feststellen zu lassen. Das Ergebnis dieses Verfahrens – der sogenannte Vollstreckungsbescheid – ist die zwingende Voraussetzung, um die Forderung im letzten Schritt durchzusetzen.
Mit diesem Titel kann die Bezahlung der Schuld dann auch ohne Ihre weitere Zustimmung durch staatliche Hilfe erzwungen werden, zum Beispiel durch eine Konto- oder Gehaltspfändung.