Dass durch das gerichtliche Verfahren weitere Kosten entstanden sind, liegt daran, dass die Angelegenheit eine neue Stufe erreicht hat. Ab jetzt bearbeitet eine staatliche Institution – das zuständige Mahngericht – den Fall, wofür gesetzlich festgelegte Gebühren anfallen.
Woraus setzen sich die neuen Kosten zusammen?
Die zusätzlichen Kosten lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:
1. Gerichtskosten:
- Was ist das? Dies ist eine Gebühr, die das Gericht für die Bearbeitung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids erhebt.
- Wie hoch sind sie? Die Höhe dieser Gebühren ist nicht willkürlich, sondern im Gerichtskostengesetz (GKG) klar und verbindlich geregelt. Sie richtet sich nach der Höhe der Hauptforderung.
2. Eventuelle weitere Anwaltskosten:
- Wann fallen sie an? Wenn der Fall nicht von uns, sondern von einer unserer Partnerkanzleien an das Gericht übergeben wurde, fallen auch für diesen Verfahrensschritt weitere gesetzliche Anwaltsgebühren an.
Warum müssen Sie diese Kosten tragen?
Diese neuen Kosten sind, genau wie die bisherigen Inkassokosten, Teil des Verzugsschadens, den Sie als Verursacher laut Gesetz erstatten müssen. Da die Forderung im außergerichtlichen Weg nicht geklärt werden konnte, war dieser gerichtliche Schritt notwendig, um den Anspruch des Gläubigers durchzusetzen.
Die Gesamtforderung, die Sie im gerichtlichen Mahnbescheid finden, setzt sich also zusammen aus:
- der ursprünglichen Hauptforderung,
- den bisher angefallenen Zinsen,
- den Inkasso- und/oder Anwaltskosten aus dem vorgerichtlichen Verfahren und
- den neuen Gerichts- und eventuellen weiteren Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren.
Der nächste Schritt
Es ist wichtig zu verstehen, dass jede weitere Eskalation – wie zum Beispiel ein streitiges Gerichtsverfahren nach einem Widerspruch – erneut deutlich höhere Kosten verursacht. Die schnellste Möglichkeit, diese Kostenentwicklung zu stoppen, ist die vollständige Bezahlung der im Mahnbescheid genannten Gesamtsumme.