Die Daten, die wir für die Bearbeitung Ihres Falles nutzen, stammen aus verschiedenen, klar definierten Quellen. Wir unterscheiden dabei zwischen den ursprünglichen Daten, die wir bei Fallübernahme erhalten, und Daten, die später hinzukommen können.
Die ursprünglichen Daten bei Fallübername
Den ersten Datensatz erhalten wir immer von dem Unternehmen, das uns beauftragt hat – dem aktuellen Gläubiger. Hier gibt es zwei häufige Konstellationen:
- Der Normalfall: Das Unternehmen, bei dem Sie die ursprüngliche Rechnung hatten, ist der Gläubiger und übermittelt uns Ihre Daten (Name, Anschrift, Forderungsdetails).
- Der Fall eines Forderungskaufs: Manchmal werden Forderungen verkauft. In diesem Fall ist der neue Inhaber der Forderung der Gläubiger. Er übermittelt uns die Daten, die er vom ursprünglichen Unternehmen (dem Vorgläubiger) erhalten hat.
Daten, die im Laufe des Verfahrens hinzukommen
Der anfängliche Datensatz kann im weiteren Verlauf durch neue Informationen ergänzt werden:
- Durch Sie selbst: Wenn Sie uns kontaktieren und uns eine neue Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer mitteilen, aktualisieren wir Ihre Kontaktdaten entsprechend.
- Durch eigene Ermittlungen: Wir sind berechtigt, die uns vorliegenden Daten zu aktualisieren oder anzureichern, um eine korrekte Bearbeitung sicherzustellen. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Ermittlung Ihrer aktuellen Anschrift durch eine offizielle Anfrage beim Einwohnermeldeamt, falls Post an Sie als unzustellbar zurückkommt.
Rechtliche Grundlage und Zweck
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung all dieser Daten ist das "berechtigte Interesse" des Gläubigers (nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), seine offene und berechtigte Forderung durchzusetzen.
Wir verwenden Ihre Daten dabei streng zweckgebunden und ausschließlich für die Bearbeitung und den Einzug dieser einen, konkreten Forderung. Eine Nutzung für andere Zwecke, wie zum Beispiel Werbung, findet nicht statt.