Ein negativer Eintrag bei einer Auskunftei wie der SCHUFA ist eine ernste Maßnahme, die nur unter bestimmten Umständen erfolgt. Der Grundgedanke dahinter ist der Schutz der gesamten Wirtschaft vor Zahlungsausfällen.
Das "Warum": Der Zweck eines SCHUFA-Eintrags
Viele Geschäftsmodelle basieren darauf, dass ein Unternehmen Ihnen eine Ware oder eine Dienstleistung im Vertrauen auf Ihre spätere Zahlung zur Verfügung stellt.
Denken Sie zum Beispiel an eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio, einen Handyvertrag oder einen Kauf auf Rechnung. Das Fitnessstudio ermöglicht Ihnen das Training für den gesamten Monat, der Mobilfunkanbieter lässt Sie telefonieren – beide gehen in Vorleistung und vertrauen darauf, dass ihre Leistung wie vereinbart bezahlt wird. Bleibt diese Zahlung aus, entsteht für das Unternehmen ein finanzieller Schaden.
Der SCHUFA-Eintrag dient dazu, solche Zahlungsausfälle für alle Marktteilnehmer transparent zu machen. Er ist ein sachlicher Hinweis an andere Unternehmen, dass eine vertragliche Verpflichtung in der Vergangenheit nicht erfüllt wurde und hilft ihnen so, ihre eigenen Geschäftsrisiken besser einzuschätzen.
Das "Wann": Bei einer unbezahlten Forderung
Die Übermittlung von Daten an eine Auskunftei ist eine mögliche Maßnahme im Forderungsmanagement, wenn eine Forderung nach Fälligkeit unbezahlt bleibt.
Die rechtliche Grundlage dafür ist eine gesetzlich geregelte Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Diese erlaubt die Datenübermittlung, da das Interesse der Wirtschaft am Schutz vor Kreditausfällen in diesem Fall als höher bewertet wird als das Interesse des Einzelnen am Schutz seiner Daten vor einer solchen Meldung.
Welche Daten werden übermittelt?
Im Falle einer Meldung werden Ihre Personendaten (Name, Anschrift etc.) zusammen mit den Informationen über die offene Forderung (Höhe und die Tatsache des Zahlungsausfalls) übermittelt.
Wie Sie einen Eintrag vermeiden können
Der sicherste Weg, einen Eintrag zu vermeiden, ist die Klärung der Angelegenheit.
- Bezahlen Sie die Forderung oder treffen Sie eine Zahlungsvereinbarung mit uns. Solange Sie eine Vereinbarung einhalten, erfolgt keine Meldung.
- Legen Sie begründet Widerspruch ein, wenn Sie die Forderung für falsch halten. Eine bestrittene Forderung darf nicht an die SCHUFA gemeldet werden.