Das kann sehr frustrierend sein und wir möchten das gerne mit Ihnen aufklären. Wenn Sie eine Forderung erhalten, obwohl Sie den Vertrag Ihrer Meinung nach bereits gekündigt haben, liegt das in der Regel daran, dass die Kündigung beim Fitnessstudio nicht als form- und fristgerecht verbucht wurde.
Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen immer bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Die Kündigungsfrist
Jeder Vertrag hat eine feste Laufzeit und eine Kündigungsfrist (z.B. "3 Monate zum Vertragsende"). Wenn diese Frist verpasst wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag vereinbarte Zeit. Es kann also sein, dass Ihre Kündigung zu spät eingegangen ist und der Vertrag sich deshalb noch einmal verlängert hat.
2. Die richtige Form
Die AGB des Fitnessstudios legen fest, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss (in der Regel schriftlich, also per Brief oder E-Mail).
- Eine mündliche Kündigung, die Sie zum Beispiel einem Trainer gegenüber ausgesprochen haben, ist in den meisten Fällen rechtlich nicht ausreichend.
- Auch der reine Stopp der Beitragszahlung gilt nicht als Kündigung.
3. Der Nachweis des Zugangs
Das ist der entscheidende Punkt: Im Streitfall müssen Sie als Mitglied beweisen, dass Ihre Kündigung auch tatsächlich und rechtzeitig beim Fitnessstudio angekommen ist.
- Ein normaler Brief ohne Nachweis ist hier riskant.
- Eine E-Mail ohne eine Antwort oder Bestätigung vom Studio ist ebenfalls schwer nachzuweisen.
- Am sichersten ist immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Studio selbst.
Was sollten Sie jetzt tun?
Um die Sache schnell zu klären, helfen Sie uns bitte bei der Prüfung:
- Suchen Sie Ihre Kündigung: Finden Sie das Kündigungsschreiben oder die E-Mail, die Sie damals verschickt haben.
- Suchen Sie den Nachweis: Finden Sie den Beleg dafür, dass Ihre Kündigung auch angekommen ist. Das kann sein:
• Eine Kündigungsbestätigung vom Studio (das ist der beste Nachweis).
• Der Einschreiben-Beleg der Post.
• Die Antwort-E-Mail des Studios.
- Senden Sie uns alles zu: Schicken Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Kündigung und Ihres Nachweises per E-Mail.
Sobald wir Ihre Unterlagen haben, werden wir den Sachverhalt mit dem Fitnessstudio abgleichen. Wenn sich herausstellt, dass Ihre Kündigung wirksam war, werden wir die Forderung für den entsprechenden Zeitraum selbstverständlich stornieren.