Eine längere Krankheit oder eine Verletzung sind belastende Situationen. Für Ihren Mitgliedsvertrag gibt es in solchen Fällen in der Regel klare Regelungen, die Ihnen helfen sollen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhaften Trainingsunfähigkeit.
Der Normalfall: Die Ruhezeit bei vorübergehender Krankheit
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung für eine absehbare Zeit (z.B. einige Wochen oder Monate) nicht trainieren können, berechtigt Sie das in der Regel nicht zu einer Kündigung, aber zu einer Pausierung Ihres Vertrages.
- Was ist eine Ruhezeit? Ihr Vertrag wird für die Dauer Ihrer nachgewiesenen Krankheit "eingefroren". In dieser Zeit müssen Sie keine Beiträge zahlen.
- Was müssen Sie dafür tun? Sie müssen dem Fitnessstudio so schnell wie möglich ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem die voraussichtliche Dauer Ihrer Trainingsunfähigkeit hervorgeht. Viele Studios akzeptieren eine rückwirkende Pausierung nicht.
- Was passiert danach? Die beitragsfreie Zeit der Ruhephase wird in der Regel an das ursprüngliche Ende Ihres Vertrages angehängt. Ihre Vertragslaufzeit verlängert sich also um die Zeit, die Sie pausiert haben.
Der Ausnahmefall: Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Sportunfähigkeit
Ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht besteht nur in sehr seltenen Fällen. Dies wäre der Fall, wenn ein Arzt Ihnen bescheinigt, dass Sie dauerhaft und für den Rest Ihrer Vertragslaufzeit gar keinen Sport mehr im Fitnessstudio ausüben können.
Auch hierfür ist ein aussagekräftiges ärztliches Attest zwingend erforderlich.
Was bedeutet das für Ihre offene Forderung?
Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie krank waren, müssen wir prüfen, ob Sie dem Studio rechtzeitig ein Attest zur Beantragung einer Ruhezeit vorgelegt haben. Wenn dies nicht geschehen ist, bleibt die Zahlungsverpflichtung in der Regel bestehen, da das Studio von Ihrer Krankheit nichts wissen konnte.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wenn Sie ein Attest haben, das Sie dem Studio bereits vorgelegt haben, senden Sie uns bitte eine Kopie davon zu. Wir werden den Sachverhalt dann mit dem Fitnessstudio prüfen. Wenn Sie bisher noch kein Attest eingereicht haben, sollten Sie sich umgehend mit dem Studio in Verbindung setzen, um zu klären, ob eine rückwirkende Pausierung noch möglich ist.