Das ist eine sehr wichtige und spezielle Frage. Die staatlich angeordneten Schließungen von Fitnessstudios während der Corona-Pandemie haben zu einer besonderen rechtlichen Situation geführt, die mittlerweile durch höchste Gerichtsentscheidungen geklärt ist.
Die rechtliche Grundlage: Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
Der Bundesgerichtshof – das höchste deutsche Zivilgericht – hat entschieden, dass Fitnessstudios für die Zeit, in der sie aufgrund einer staatlichen Anordnung schließen mussten, keinen Anspruch auf Mitgliedsbeiträge haben.
Der Grundsatz lautet: Ohne Leistung, keine Gegenleistung. Da das Studio seine vertragliche Hauptleistung (die Bereitstellung der Trainingsmöglichkeit) in dieser Zeit nicht erbringen konnte, entfiel auch Ihre Pflicht zur Bezahlung der Beiträge.
Wie haben die Studios darauf reagiert?
Viele Studios haben versucht, diese Situation auf zwei Wegen zu lösen:
- Gutschrift oder Verrechnung: Bereits gezahlte Beiträge für die Lockdown-Zeit wurden dem Mitgliedskonto gutgeschrieben und mit zukünftigen Beiträgen verrechnet.
- Anhängen der beitragsfreien Zeit: Die Monate der Schließung wurden als beitragsfreie Zeit an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Ihr Vertrag hat sich dadurch also um die Dauer des Lockdowns verlängert.
Was bedeutet das für Ihre offene Forderung?
Wenn Ihre offene Forderung Beiträge aus einem Zeitraum betrifft, in dem das Studio staatlich angeordnet geschlossen war, ist dieser Teil der Forderung in der Regel unberechtigt.
Oftmals beziehen sich die offenen Beiträge aber auf Zeiträume vor oder nach den Lockdowns. Ein sehr häufiger Fall ist, dass sich der Vertrag durch die beitragsfreien Pausen automatisch um die Dauer der Schließung verlängert hat. Die Zahlungsverpflichtung bestand dann auch nach dem ursprünglich geplanten Vertragsende weiter, was vielen Mitgliedern nicht bewusst war.
Was sollten Sie jetzt tun?
Prüfen Sie bitte genau, auf welche Monate sich die von uns geforderten Beiträge beziehen. Wenn Sie der Meinung sind, dass diese in einen offiziellen Lockdown-Zeitraum fallen und noch nicht durch eine Gutschrift oder Vertragsverlängerung ausgeglichen wurden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Senden Sie uns dazu am besten alle Unterlagen, die Sie vom Studio zu diesem Thema erhalten haben. Wir prüfen den Sachverhalt dann genau, um eine faire Lösung zu finden.