Neben dem regelmäßigen monatlichen Mitgliedsbeitrag sehen die meisten Fitnessstudio-Verträge eine einmalige Startgebühr vor. Diese wird oft als Servicepauschale, Verwaltungspauschale oder manchmal auch als Trainerpauschale bezeichnet.
Wenn eine solche Pauschale Teil unserer Forderung ist, liegt das daran, dass sie zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde.
Wofür dient diese Pauschale?
Diese einmalige Gebühr ist ein vertraglich vereinbarter Bestandteil Ihrer Mitgliedschaft. Sie dient dazu, die Kosten zu decken, die dem Fitnessstudio ganz am Anfang für die Einrichtung Ihrer Mitgliedschaft entstehen.
Dazu gehören typischerweise:
- Der administrative Aufwand: Die Anlage Ihres Mitgliedskontos im System, die Erstellung Ihrer persönlichen Mitgliedskarte und die Verwaltung Ihrer Daten.
- Die Ersteinweisung: Die Kosten für die Zeit eines Trainers, der Ihnen eine professionelle Einweisung in die Geräte gibt, Ihnen bei der Erstellung eines ersten individuellen Trainingsplans hilft oder einen Gesundheitscheck durchführt.
Ist diese Pauschale rechtlich zulässig?
Ja. Solange diese einmalige Gebühr klar und transparent im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgeführt war, denen Sie bei Vertragsabschluss zugestimmt haben, ist sie ein rechtmäßiger und verbindlicher Teil der Gesamtkosten Ihrer Mitgliedschaft.
Sie ist also, genau wie die monatlichen Beiträge, eine vertraglich geschuldete Leistung.
Warum ist diese Pauschale jetzt Teil der Forderung?
Wenn diese Pauschale zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft nicht bezahlt wurde – zum Beispiel, weil die erste Lastschrift fehlgeschlagen ist oder die erste Rechnung unbezahlt blieb – ist sie weiterhin eine offene und berechtigte Forderung. Sie wird dann zusammen mit den ausstehenden Monatsbeiträgen von uns eingefordert.
Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Posten auf Ihrer Forderungsaufstellung? Melden Sie sich einfach bei uns. Wir erklären Ihnen transparent, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt.