Nein, ein Umzug beendet einen Fitnessstudio-Vertrag nicht automatisch. Es gibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, das es Ihnen ermöglicht, den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Dieses Recht müssen Sie aber aktiv, mit den entsprechenden Nachweisen, ausüben.
Die Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug besteht in der Regel nur, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Erhebliche Entfernung: Ihr neuer Wohnort ist so weit vom bisherigen Studio entfernt, dass es für Sie unzumutbar ist, dort weiterhin zu trainieren.
- Kein vergleichbares Studio: Wenn Ihr Fitnessstudio Teil einer Kette ist, darf es am neuen Wohnort oder in dessen zumutbarer Nähe kein anderes Studio derselben Kette geben, das Sie stattdessen nutzen könnten.
Wie Sie das Sonderkündigungsrecht ausüben
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen, müssen Sie die Kündigung aktiv und schriftlich aussprechen.
- Schriftliche Kündigung: Setzen Sie ein Kündigungsschreiben auf, in dem Sie sich ausdrücklich auf Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund Ihres Umzugs berufen.
- Nachweis ist entscheidend: Der wichtigste Punkt ist der Nachweis. Sie müssen Ihrer Kündigung eine Kopie Ihrer offiziellen Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes beifügen. Ohne diesen Beleg ist die Kündigung in der Regel nicht wirksam.
Was passiert, wenn Sie Ihren Umzug nicht melden?
Wenn Sie einfach nur umziehen, ohne zu kündigen, läuft Ihr Vertrag normal weiter und Ihre Zahlungspflicht besteht fort.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie aufgrund Ihres Umzugs ein Sonderkündigungsrecht hatten, suchen Sie bitte Ihr Kündigungsschreiben und vor allem die damals mitgeschickte Meldebescheinigung heraus. Senden Sie uns diese Unterlagen bitte per E-Mail zu, damit wir Ihren Fall prüfen können.